Kirchgeld 2021 [1]
Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinde,
innerhalb der Evang.-Luth. Kirche in Bayern wird mit 8% ein Prozent weniger Kirchensteuer erhoben als in anderen Landeskirchen – zugunsten des Kirchgelds, das jede Kirchengemeinde von ihren Mitgliedern erbittet. Mit dieser sogenannten "Ortskirchensteuer" unterstützen Sie direkt und ohne Abzug die Oberstdorfer Kirchengemeinde. Sie zahlen also nicht mehr Kirchensteuer.
Mit dem Kirchgeld geben Sie Ihr Geld zielgerichtet und wissen, wo es landet und wofür es verwendet wird.
Die Höhe Ihres Kirchgeldbeitrags orientiert sich an Ihren Einkünften im laufenden Jahr. Ihren Betrag können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld innerhalb eines Monats nach Erhalt des Kirchgeldbescheids auf unser Kirchgeldkonto. Sind Sie nicht kirchgeldpflichtig, lassen Sie uns den Rücklaufzettel zukommen, der dem Kirchgeldanschreiben beiliegt. Rechtliche Hinweise zum Kirchgeld finden Sie auf der Rückseite des Bescheids.
Vielen Dank für Ihre Verbundheit mit unserer Kirchengemeinde und Ihre Unterstützung!
Stufe |
Jährliche Einkünfte |
Betrag in EURO |
|
Grundfreibetrag (9..744) |
|
1 |
9.744 bis 9.999 |
5 |
2 |
10.000 bis 24.999 |
10 |
3 |
25.000 bis 39.999 |
25 |
4 |
40.000 bis 54.999 |
55 |
5 |
55.000 bis 69.999 |
80 |
6 |
70.000 und mehr |
120 |