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Evangelisch-bayerisches Glossar

Wofür ist eigentlich der Landeskirchenrat zuständig? Wie feiern Evangelische den Reformationstag? Und was ist der Unterschied zwischen einer Diakonisse und einer Diakonin?
Unser Glossar gibt Auskunft zu den wichtigsten evangelisch-bayerischen Schlagworten.

A

Abendmahl
Das Abendmahl ist neben der Taufe eines der beiden Sakramente, die die evangelische Kirche kennt. Die Feier des heiligen Abendmahls geht auf das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern am Abend vor seinem Tod (Gründonnerstag) zurück. In Erinnerung daran werden bei der Abendmahlsfeier im Gottesdienst Brot und Wein an die Gemeinde verteilt, wie Jesus diese mit seinen Jüngern teilte. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer spricht dazu die Einsetzungsworte Jesu. Für evangelische Christinnen und Christen ist im Abendmahl Christus selbst in Brot und Wein gegenwärtig. Weitere gebräuchliche Begriffe für das Abendmahl sind „Eucharistie“, „Heilige Kommunion“ (kath.), „Messfeier“ (kath.), „Messopfer“ (kath.), „Herrenmahl“ (ökum.).

Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für die rund 80.000 Beschäftigten der Landeskirche und der Diakonie in Bayern. Die ARK, die es in der bayerischen Landeskirche seit 1977 gibt, ist eine Besonderheit des kirchlichen Dienstes. Nach kirchlichem Arbeitsrecht, das vom Leitbild der „Dienstgemeinschaft“ geprägt ist, verpflichten sich alle Mitarbeitenden, gemeinsam für den Auftrag der Kirche Verantwortung zu tragen und Konflikte partnerschaftlich zu lösen.Arbeitsrechtliche Regelungen für die Beschäftigungsverhältnisse werden durch die ARK in einem kirchengesetzlich geregelten Verfahren beschlossen und nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen herbeigeführt. Dieses kirchenspezifische Arbeitsrechtssystem, in dem für Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung kein Platz ist, wird auch als „Dritter Weg“ bezeichnet. Die ARK ist paritätisch mit acht Vertretern der Mitarbeitenden und acht Vertretern der Dienstgeber jeweils aus Landeskirche und Diakonie besetzt.

B

Beichte
In der evangelischen Kirche gibt es die allgemeine Beichte, das stille Bekennen von Verfehlungen im Anfangsteil eines jeden Hauptgottesdienstes. Dabei ist der Zuspruch der Vergebung das Entscheidende an der Beichte. Ebenfalls möglich, wenn auch nicht so weit verbreitet, ist die Einzelbeichte, das persönliche Beichtgespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer, bei dem nach dem Beichten der Sünden vor Gott die Absolution (die „Lossprechung“) erteilt wird. In machen Gemeinden wird dies wieder belebt. Das Beichtgeheimnis ist unverbrüchlich. Jede Seelsorgerin bzw. jeder Seelsorger unterliegt hier einer strengen Schweigepflicht, die auch vom Staat respektiert werden muss.

Bischöfin, Bischof
Die oder der leitende Geistliche einer Landeskirche führt den Titel Bischöfin bzw. Bischof. In der bayerischen Landeskirche lautet die Bezeichnung Landesbischöfin bzw. Landesbischof, während in anderen EKD-Gliedkirchen auch die Bezeichnungen Präses und Kirchenpräsidentin bzw. Kirchenpräsident gebräuchlich sind. Die bayerische Landeskirche ist in sechs Kirchenkreise gegliedert, die jeweils von einer Regionalbischöfin, einem Regionalbischof geleitet werden.

Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag ist ein beweglicher Feiertag, der in Deutschland seit 1950 am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr begangen wird. Für evangelische Christinnen und Christen ist dies ein Tag der Besinnung und des Sich-Orientierens, der ganz besonders der gesellschaftlichen Verantwortung gewidmet ist.
Der Buß- und Bettag erinnert daran, dass Gott dem Menschen Erkenntnis über sich selbst schenkt und die Möglichkeit umzukehren und in seinem Leben etwas zu verändern. 1995 wurde der Buß- und Bettag für die Finanzierung der Pflegeversicherung als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. An diesem nunmehr „geschützten Feiertag“ ist in Bayern schulfrei. Der Buß- und Bettag ist außerdem als „stiller Tag“ geschützt, d.h., es dürfen keine den Charakter des Feiertages störenden öffentlichen (Sport-)Veranstaltungen durchgeführt werden. In fast allen evangelischen Kirchen in Bayern werden vormittags oder abends Gottesdienste oder Andachten gefeiert.

C

Credo
Als Credo (lat.: ich glaube) wird das Glaubensbekenntnis bezeichnet, das in der Form des Apostolischen Glaubensbekenntnisses im evangelischen Gottesdienst von der Gemeinde gesprochen wird. Im Mittelpunkt des Glaubensbekenntnisses steht das Bekenntnis zum dreieinigen Gott: dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist. Es verbindet die Christinnen und Christen aller Kirchen in der ganzen Welt seit Anbeginn des Christentums.

D

Dekanatsbezirk
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk (in gewisser Hinsicht einem Landkreis vergleichbar). In der bayerischen Landeskirche gibt es gegenwärtig 67 Dekanatsbezirke, die in Ballungsräumen wie München oder Nürnberg weiter in Prodekanatsbezirke untergliedert sind. Dekanatsbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie bilden zwischen der Ebene der Kirchengemeinden und der Ebene der Kirchenleitung die so genannte „mittlere Ebene“ der Landeskirche. Organe des Dekanatsbezirks sind die Dekanatssynode, der Dekanatsausschuss und die Dekanin/der Dekan. Der Dekanatsbezirk dient der Zusammenarbeit der ihm zugehörigen Kirchengemeinden und der kirchlichen Einrichtungen und Dienste sowie der Erfüllung gemeinsamer, auch den örtlichen Bereich überschreitender Aufgaben. Daneben ist der Dekanatsbezirk auch Aufsichts- und Verwaltungsbezirk der Landeskirche. Die Dienststelle des Dekanatsbezirks ist das Dekanat. Mehrere Dekanatsbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis.

Dekanatssynode
Die Dekanatssynode ist neben dem Dekanatsausschuss und der Dekanin/dem Dekan ein Organ des Dekanatsbezirks. Die Dekanatssynode soll ein Gesamtbild der für den Auftrag der Kirche und für die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk wichtigen Vorgänge gewinnen und über die Aufgaben beschließen, die sich daraus für den Dekanatsbezirk ergeben. Sie fördert insbesondere die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander, vertritt kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit und kann Projektgruppen für besondere Aufgaben einsetzen. Die Mitglieder der Dekanatssynode werden aus den jeweiligen Kirchengemeinden und den kirchlichen Einrichtungen im Dekanatsbezirk gewählt oder berufen. Die Dekanatssynode wählt den Dekanatsauschuss, der den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich vertritt und mit einer Fülle von Aufgaben das operative Organ des Dekanatsbezirks bildet.

Dekanin, Dekan
Die Dekanin, der Dekan leitet den Dekanatsbezirk im Zusammenwirken mit der Dekanatssynode und dem Dekanatsausschuss. Sie, bzw. er hat die Aufsicht über die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk, fördert die Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer und übt die Dienstaufsicht über sie aus. Die Dekanin bzw. der Dekan ist Inhaberin, Inhaber einer bestimmten Gemeindepfarrstelle, der die Dekansfunktion beigelegt ist. Das Dekansamt kann auch von einem Pfarrersehepaar in Stellenteilung wahrgenommen werden. In einigen großen Dekanatsbezirken wird die Dekansfunktion von einem Dekanekollegium ausgeübt. Die entsprechenden Bezeichnungen in anderen Landeskirchen sind Superintendent/in oder Propst/Pröpstin.

Diakonie
Die Diakonie gehört neben Seelsorge, Zeugnis und Verkündigung zu den „Lebens- und Wesensäußerungen“ der evangelischen Kirche. Grundlage diakonischer Arbeit ist der Glaube an Jesus Christus, wie er in der Bibel beschrieben ist. In Jesus Christus ist Gott Mensch geworden und hat sich den Menschen zugewandt. Die diakonische Arbeit verkörpert diesen in die Tat umgesetzten Glauben und dient damit dem Menschen.

Diakonin, Diakon
Die Diakonin bzw. der Diakon (griech. „Diener“) ist eine Fachkraft für diakonische Dienste, die zusätzlich zu ihren speziellen fachlichen Kompetenzen auch theologisch ausgebildet ist. Vom Diakonenamt ist schon im Neuen Testament die Rede. Diakoninnen und Diakone arbeiten im Bereich der Diakonie z.B. in Einrichtungen der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, in der Resozialisierung sozial gefährdeter Jugendlicher und Erwachsener, in der Pflege, im Aufbau und in der Durchführung von sozialer Arbeit. In den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sind Diakoninnen und Diakone in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit der Evangelischen Jugend, in der Erwachsenenbildung, in Freizeit- und Bildungsstätten, in der Alten- und Gemeindekrankenpflege sowie in der Verwaltung beschäftigt. Diakoninnen und Diakone verstehen ihre Arbeit als die Verkündigung der Botschaft Jesu Christi in Wort und Tat. Sie gehören meist zu Gemeinschaften, die an bestimmte Diakonenhäuser gebunden sind (in Bayern die Rummelsberger Brüderschaft und die Diakoninnengemeinschaft Rummelsberg).

Diakonisches Werk Bayern
Das Diakonische Werk Bayern e.V. ist der Landesverband der bayerischen Diakonie, in dem über 1.300 freie diakonische Träger zusammen geschlossen sind. Sie alle nehmen den diakonischen Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wahr. In den knapp 3.500 Einrichtungen der bayerischen Diakonie mit etwa 44.000 Vollzeitstellen und mehr als 68.000 Mitarbeitenden ist der Glaube die Grundlage des Handelns: Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen, seinen Ängsten, aber auch seinen Fähigkeiten und Hoffnungen. Das Diakonische Werk Bayern mit Sitz in Nürnberg vertritt seine Mitglieder gegenüber der Politik, der Kirche, den Kassen und anderen Kostenträgern, den Medien, der Öffentlichkeit und anderen Partnern.

Diakonisse
Diakonissen sind unverheiratete Frauen, die in einem Diakonissen-Mutterhaus leben und arbeiten oder von dort aus zum Dienst in eine der zahlreichen Einrichtungen der Diakonie ausgesandt werden. Sie führen ihr Leben in der Nachfolge Christi, indem sie sich der Nächstenliebe verschrieben haben.

Dreikönigsfest, Epiphanias
Epiphanias (wörtl. „die Erscheinung des Herrn“) ist neben Ostern das älteste christliche Fest und wird am 6. Januar begangen. An diesem Tag wird die Offenbarung der Göttlichkeit Jesu Christi gefeiert, die in verschiedenen Erzählungen des Neuen Testaments zum Ausdruck kommt: Jesu Geburt, Jesu Taufe, drei Könige, Weinwunder zu Kana und Verklärung Christi. Katholische Christinnen und Christen nennen den Tag „Heiligedreikönigstag“, weil er an die Ankunft der Weisen aus dem Morgenland im Stall von Bethlehem erinnert. Die orthodoxe Kirche feiert am 6. Januar das Geburtsfest Jesu.

E

Evangelikal
Evangelikal werden sehr unterschiedliche theologisch konservative christliche Gruppen genannt, die sowohl in Freikirchen als auch in den evangelischen Landeskirchen organisiert sind. Evangelikale Christinnen und Christen zeichnen sich besonders durch ihre Konzentration auf Bibel, Bekenntnis, Mission und ein verbindliches Christsein aus.

Evangelisch
Der Begriff „evangelisch“ bezieht sich auf das Evangelium, die Frohe Botschaft von Jesus Christus. Nach reformatorischer Tradition ist der Bezug auf die Heilige Schrift („sola scriptura“) mit dem Evangelium Jesu Christi entscheidend in Glaubensfragen.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Zusammenschluss der 22 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gesamtbevölkerung gehörten Ende 2005 rund 25,4 Millionen Christinnen und Christen den Landeskirchen mit ihren 16.100 rechtlich selbständigen Kirchengemeinden an. Ohne die Selbständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die synodal verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in ihrer Grundordnung festgelegt sind. Die Geschäftsführung von Synode, Rat und Kirchenkonferenz obliegt dem Kirchenamt der EKD in Hannover. Der Vorsitzende des Rates der EKD ist gegenwärtig Präses Nikolaus Schneider, Düsseldorf. Der bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich ist Mitglied des Rates.Zum Seitenanfang springen.

G

Gottesdienst
Im Gottesdienst feiert die christliche Gemeinde ihre Freude am Wort Gottes und der Gemeinschaft am Tisch des Herrn im Abendmahl. Zum liturgischen Ablauf eines evangelischen Gottesdienstes gehören Lieder, Gebete, Lesungen aus der Bibel, die Predigt, das Vaterunser, das gemeinsame Abendmahl und der Segen. Der Gottesdienst verbindet die weltweite Christenheit und ist Zeichen der Ökumene. (kath.: Heilige Messe)

H

Himmelfahrt
Vierzig Tage nach Ostern wird seit dem 4. Jahrhundert das Fest Christi Himmelfahrt gefeiert. Im Evangelium nach Lukas und in der Apostelgeschichte wird die Himmelfahrt Jesu vor den Augen seiner Jünger beschrieben, der den Menschen danach zwar nicht mehr „sichtbar“ begegnet, aber dennoch „alle Tage bis an der Welt Ende“ bei ihnen ist. Viele evangelische Gottesdienste im Freien erinnern an diese Verheißung Christi. In katholischen Gemeinden finden an diesem Tag Himmelfahrtsprozessionen statt. 

I

Installation
Unter Installation ist die feierliche Einführung einer Pfarrerin, eines Pfarrers oder eines stellenteilenden Pfarrerehepaares in eine Gemeinde oder einen übergemeindlichen Dienst im Rahmen eines Gottesdienstes zu verstehen.

K

Kantorin, Kantor
Eine Kantorin bzw. ein Kantor (von lat. cantare: singen) ist für die musikalische Gestaltung eines Gottesdienstes zuständig. Sie oder er leitet den Kirchenchor, spielt die Orgel und singt liturgische Stücke während des Gottesdienstes.

Kasualien
Als Kasualien (lat. casus: Fall) oder Amtshandlungen werden die vier Gottesdienste bezeichnet, die eine bestimmte Lebenssituation begleiten: Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung.

Kirchengemeinde
An der Basis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stehen die Kirchengemeinden mit gewählten und berufenen Kirchenvorständen. Jede Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Derzeit gibt es in Bayern rund 1.540 evangelische Kirchengemeinden mit 2,6 Millionen Gemeindemitgliedern. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk. Die Kirchengemeinden in größeren Städten haben sich häufig zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammengeschlossen, um so bestimmte gemeinsame ortskirchliche Aufgaben besser erfüllen zu können.

Kirchenjahr
Das Kirchenjahr oder „Liturgische Jahr“ bezeichnet die jährlich wiederkehrende Abfolge von Sonn- und kirchlichen Feiertagen. Anders als das Kalenderjahr beginnt das Kirchenjahr am ersten Adventssonntag und endet am Ewigkeitssonntag Ende November. Die erste Hälfte des Kirchenjahres umfasst den Weihnachts- und den Osterfestkreis, zu dem auch das Pfingstfest zählt. Die zweite Hälfte beginnt mit dem Trinitatissonntag und schließt mit dem Ewigkeitssonntag ab.

Kirchenkreis
Die Dekanatsbezirke der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind in sechs Kirchenkreisen zusammengefasst. An der Spitze eines Kirchenkreises steht eine Pfarrerin, ein Pfarrer mit der Amtsbezeichnung Oberkirchenrätin, Oberkirchenrat im Kirchenkreis. Innerhalb des Kirchenkreises führt sie bzw. er den Titel Regionalbischöfin, Regionalbischof. Der Kirchenkreis besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Er bildet den Visitations- und Aufsichtsbezirk der Regionalbischöfin bzw. des Regionalbischofs. Die sechs Kirchenkreise der bayerischen Landeskirche sind Ansbach-Würzburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg, Augsburg und München-Oberbayern.

Kirchenrätin, Kirchenrat
„Kirchenrat“ bzw. „Kirchenrätin“ ist eine Amtsbezeichnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bayerischen Landeskirche in einer bestimmten Funktion außerhalb des kirchengemeindlichen Dienstes.

Kirchenvorsteherin, Kirchenvorsteher
Kirchenvorsteherinnen bzw. Kirchenvorsteher werden die in den Kirchenvorstand gewählten und zum kleinen Teil berufenen Mitglieder einer Kirchengemeinde genannt. Der Kirchenvorstand, dem auch die Pfarrerin, der Pfarrer der Kirchengemeinde angehört, ist das Organ der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und trifft im Rahmen der in der Kirchengemeindeordnung geregelten Selbstverwaltung viele für das Gemeindeleben wichtige Entscheidungen.

Konfirmation
Bei ihrer Konfirmation sagen die Konfirmandinnen und Konfirmanden in einem feierlichen Gottesdienst „Ja“ zu ihrer Taufe und bestätigen damit das Bekenntnis ihres Glaubens, das bei ihrer Taufe die Eltern und Paten stellvertretend für sie gesprochen haben. Die Konfirmation bildet gleichzeitig den Abschluss des Konfirmandenunterrichts, in welchem sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden über ein bis zwei Jahre mit Fragen des christlichen Glaubens und der Religion beschäftigen. Mit der Konfirmation werden den Konfirmandinnen und Konfirmanden weitere Rechte und Pflichten übertragen.

L

Landesbischöfin, Landesbischof
Die Landesbischöfin, der Landesbischof (in anderen Landeskirchen auch Bischöfin, Bischof, (Frau)Präses, Kirchenpräsidentin, Kirchenpräsident) ist neben der Landessynode, dem Landessynodalausschuss und dem Landeskirchenrat eines der vier kirchenleitende Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie bzw. er wird von der Landessynode in dieses Amt gewählt. Nach evangelisch-lutherischem Verständnis ist sie, ist er wie alle anderen Pfarrerinnen und Pfarrer zum Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung ordiniert. Während die Gemeindepfarrerin, der Gemeindepfarrer einer Gemeinde zugeordnet ist, übt die Landesbischöfin, der Landesbischof das Predigtamt im gesamten Gebiet der Landeskirche aus. Die mit dem Bischofsamt verbundenen Kernaufgaben sind seit der Reformation die Einsetzung der zum Predigtamt Berufenen, der Besuchsdienst an den Gemeinden (Visitation) und die Stärkung der Pfarrerinnen und Pfarrer durch seelsorgerliche Gespräche. Zu den Aufgaben gehören ferner der Vorsitz im Landeskirchenrat und die Vertretung der Kirche in der Öffentlichkeit. In der „Verfassung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern r. d. Rh.“ von 1920 wurde erstmals festgelegt, dass neben der Landessynode, dem Landessynodalausschuss und dem Landeskirchenrat ein Kirchenpräsident Teil der Kirchenleitung ist. Erst seit 1933 heißen die Kirchenpräsidenten „Landesbischöfe“. Dr. Johannes Friedrich ist seit dem 1. November 1999 der Landesbischof der bayerischen Landeskirche.

Landeskirche
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In ihr haben etwa 2,6 evangelische Christinnen und Christen ihre geistliche Heimat. In Bayern decken sich die territoriale Ausdehnung des Bundeslandes und der Landeskirche. In Deutschland gibt es insgesamt 22 Landeskirchen, die alle Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind. Die meisten lutherischen Landeskirchen gehören außerdem der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) an.

Landeskirchenamt
Das Landeskirchenamt ist die zentrale Verwaltungsbehörde des Landeskirchenrates. Das Gebäude des Landeskirchenamtes in München ist zugleich der Sitz der vier kirchenleitenden Organe (Landessynode, Landessynodalausschuss, Landesbischöfin bzw. Landesbischof und Landeskirchenrat) sowie der Regionalbischöfin, des Regionalbischofs des Kirchenkreises München und Oberbayern. Das Landeskirchenamt als Verwaltungsbehörde ist in sechs verschiedene Abteilungen gegliedert. In diesen werden die kirchlichen Arbeitsfelder von Gottesdienst und Ökumene, Gemeindeentwicklung und Personalangelegenheiten bis hin zu Rechts- und Finanzfragen koordiniert und beaufsichtigt. Die Abteilungsleiterinnen und –leiter des Landeskirchenamtes tragen die Amtsbezeichnung „Oberkirchenrätin“ bzw. „Oberkirchenrat“. Sie bilden zusammen mit dem Landesbischof bwz. der Landesbischöfin und den Regionalbischöfen bzw.–bischöfinnen den Landeskirchenrat.

Landeskirchenrat
Der Landeskirchenrat (LKR) ist ein kirchenleitendes Kollegialorgan. Er setzt sich zusammen aus dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin, den sechs Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern des Landeskirchenamtes sowie den sechs Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräten in den Kirchenkreisen (auch Regionalbischöfinnen Regionalbischöfe genannt). Der LKR beobachtet das kirchliche und öffentliche Leben, wertet Informationen aus und entwickelt Programme für die kirchliche Arbeit. Ihm obliegt es darauf hinzuwirken, dass die kirchlichen Kräfte in allen Bereichen zusammenarbeiten. Der LKR hat daher auch das Organisationsrecht der Landeskirche. Während der monatlichen „Vollsitzungen“ tagt das Kollegium in der Regel für die Dauer von zwei Tagen im Landeskirchenamt. Landesbischöfin bzw. Landesbischof, Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte sind im LKR einander gleichgestellt. Den Vorsitz hat der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin als „primus inter pares“.

Landessynodalausschuss
In der Zeit zwischen den Synodaltagungen im Frühjahr und Herbst wird die Landessynode von einem ständigen Ausschuss, dem Landessynodalausschuss (LSA), vertreten. Er setzt sich zusammen aus dem dreiköpfigen Präsidium der Synode und zwölf weiteren Mitgliedern, die von der Landessynode gewählt werden. Maximal sechs Mitglieder sind ordinierte Theologinnen oder Theologen. Die Präsidentin der Synode, zurzeit Dr. Dorothea Deneke-Stoll, hat auch den Vorsitz im LSA. Dieser bereitet in gemeinsamen Sitzungen die Tagungen der Landessynode vor, achtet darauf, dass deren Beschlüsse ausgeführt werden, informiert sich über die kirchliche Lage insgesamt und wirkt bei der Einbringung von Kirchengesetzen mit.

Landessynode
Die Landessynode bildet gemeinsam mit dem Landesbischof, dem Landeskirchenrat und dem Landessynodalausschuss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Landesynode kann über alle kirchlichen Angelegenheiten verhandeln. Zu den vielfältigen Aufgaben der Landessynode zählen die kirchliche Gesetzgebung einschließlich der Verabschiedung des Haushaltes, die Beschlussfassung über die Leitlinien des kirchlichen Lebens, die Mitwirkung bei der Errichtung von Pfarrstellen und von Einrichtungen und Diensten sowie die Wahl des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin. Die Landessynode setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen. In der Landessynode sind doppelt so viele nichtordinierte Mitglieder (früher „Laien“ genannt) vertreten wie ordinierte Mitglieder (Pfarrerinnen und Pfarrer). Zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, tagt die Landessynode an wechselnden Orten innerhalb der Landeskirche. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Landessynode vertritt diese nach außen. Dr. Dorothea-Stoll aus Ingolstadt ist in der laufenden Synodalperiode bis zum Jahr 2014 die Präsidentin der Landessynode.

Lektorin, Lektor
Eine Lektorin, ein Lektor ist ein Gemeindemitglied, das nach einer Ausbildung dazu berechtigt ist, einen Gottesdienst mit zu gestalten und Andachten zu halten. Lektorendienste umfassen in erster Linie das Lesen biblischer Texte (Evangelium, Lesung) und liturgische Gesänge, sowie bei Bedarf das Vorlesen einer Predigt. Die Ausbildung wird vom Gottesdienstinstitut in Nürnberg verantwortet.

Lutherischer Weltbund (LWB)
Der Lutherische Weltbund (LWB), 1947 in Lund (Schweden) gegründet, ist eine weltweite Gemeinschaft von 140 lutherischen Kirchen mit rund 70 Millionen lutherischen Christinnen und Christen in 79 Ländern. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist eine dieser Mitgliedskirchen des LWB. In Deutschland hat der LWB 13 Mitgliedskirchen mit insgesamt 13,1 Millionen Christinnen und Christen. Das Deutsche Nationalkomitee (DNK) des LWB, in dem alle deutschen Mitgliedskirchen vertreten sind, koordiniert von Hannover aus deren Arbeit. Der LWB sieht seine Aufgaben in der Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit, der humanitären Hilfe, der Entwicklungsarbeit und dem Einsatz für die weltweite Anerkennung der Menschenrechte.

O

Ordination
In der evangelischen Kirche werden Pfarrerinnen und Pfarrer nach dem Zweiten Theologischen Examen in einem Gottesdienst durch eine Bischöfin oder einen Bischof ordiniert (Ordinationsfeier). Dabei werden der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer unter Gebet und Handauflegung Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung übertragen. Sie bzw. er wird auf das Bekenntnis und auf die kirchlichen Ordnungen der jeweiligen Landeskirche verpflichtet. Im Gegensatz zur Priesterweihe der katholischen Kirche können Auftrag und Rechte aus der Ordination unter bestimmten Voraussetzungen wieder entzogen werden.

Organistin, Organist
Mit Organistin, Organist wird auch die Orgelspielerin, der Orgelspieler während eines Gottesdienstes bezeichnet.

P

Pfarrerin, Pfarrer
Ordinierte Theologinnen bzw. Theologen, denen eine Pfarrstelle in einer Gemeinde oder eine Stelle mit allgemeinkirchlichen Aufgaben übertragen wird, sind Pfarrerinnen bzw. Pfarrer. In anderen Landeskirchen ist auch die Bezeichnung Pastorin, Pastor gebräuchlich. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des Pfarrerdienstverhältnisses steht die Ordination, d.h. die Übertragung der Rechte zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Außer in Kirchengemeinden sind Pfarrerinnen und Pfarrer z.B. in Schulen, Krankenhäusern, Gefängnissen, beim Militär, bei der Polizei in der kirchlichen Verwaltung und sogar in der Wirtschaft als Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig. Miteinander verheiratete Pfarrerinnen und Pfarrer teilen sich nicht selten eine Pfarrstelle.

Priester, Priestertum aller Gläubigen
In der evangelischen Kirche spricht man vom „Priestertum aller Gläubigen oder aller Getauften“ und meint damit, dass alle Christinnen und Christen durch die Taufe und den Glauben in die Nachfolge Jesu Christi berufen sind. Als Priester werden in der römisch-katholischen Kirche Pfarrer bezeichnet. Mit der Priesterweihe, die allein Männern vorbehalten ist, werden sie in den Dienst gerufen. Zur Ausübung ihres Dienstes verpflichten sie sich zur Ehelosigkeit (Zölibat).

R

Rechtfertigung
Die Theologie versteht unter der Rechtfertigung die Wiederherstellung der „gestörten“ Beziehung zwischen Mensch und Gott. Dies kann nur durch die Zuwendung Gottes zum Menschen allein aus Gnade geschehen. Durch gute Werke kann man sich diese Zuwendung Gottes nicht verdienen (Werkgerechtigkeit). Allein aus dem Glauben ist der Mensch vor Gott gerechtfertigt und aus diesem Glauben heraus ergeben sich die „guten Taten“. Martin Luthers Erkenntnis der „Rechtfertigung des Sünders um Christi willen durch den Glauben“ führte schließlich zur Reformation. Seit dem Jahr 2000 ist in der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre mit der Römisch-Katholischen Kirche ein differenzierter Konsens festgestellt worden.

Regionalbischöfin, Regionalbischof
An der Spitze eines Kirchenkreises (in gewisser Hinsicht einer katholischen Diözese vergleichbar) steht eine ordinierte Oberkirchenrätin oder ein ordinierter Oberkirchenrat, die bzw. der innerhalb des jeweiligen Kirchenkreises auch den Titel Regionalbischöfin bzw. Regionalbischof führt. In anderen Gliedkirchen der EKD lauten die entsprechenden Bezeichnungen Landes- bzw. Generalsuperintendentin und –superintendent, aber auch Pröpstin bzw. Propst. Das Amt der Regionalbischöfin, des Regionalbischofs - kann wie andere Pfarrstellen – auch von miteinander verheirateten Theologen in Stellenteilung wahrgenommen werden (so z. Zt. im Kirchenkreis Nürnberg).

Reformationstag
Am 31. Oktober feiern evangelische Christinnen und Christen das Reformationsfest zum Gedenken an Martin Luthers Thesenanschlag (1517), der die Reformation einleitete. Mit seinen 95 Thesen, die er an die Tür der Wittenberger Schlosskirche angeschlagen haben soll, wandte sich Luther gegen den damals üblichen Ablasshandel der katholischen Kirche. Luthers zentrale Erkenntnis nach intensivem Bibelstudium war es jedoch, dass der Sünder allein aus der Gnade Gottes und allein aus dem Glauben gerechtfertigt werden könne.

Religionspädagogin, Religionspädagoge
Eine Religionspädagogin, ein Religionspädagoge ist nach Studium und Ausbildung in Fächern wie Theologie, Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie dazu befähigt, theologisch-pädagogische Aufgaben der Kirche wahrzunehmen. In der bayerischen Landeskirche bringen Religionspädagoginnen und Religionspädagogen ihre Fähigkeiten in den evangelischen Religionsunterricht und in der kirchlichen Bildungsarbeit (Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbi ldung) ein. Das vierjährige Studium kann in Bayern an der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg absolviert werden.

S

Sakrament
In dem Begriff Sakrament steckt das lateinische Wort „sacrare“, was soviel bedeutet wie heiligen, weihen. Mit den beiden Sakramenten der evangelischen Kirche, der Taufe und dem Abendmahl, sind die sichtbaren Zeichen für Gottes Gnade und Zuwendung zum Menschen gemeint.

V

Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von acht lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Diese Kirchen sind:

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Mitteldeutschland
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe 

Die VELKD mit Sitz in Hannover wurde 1948 mit dem Ziel gegründet, die Einheit der lutherischen Kirchen und die Pflege der lutherischen Theologie zu fördern. Der amtierende Leitende Bischof ist seit 2005 der bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich.

Vertrauensfrau, Vertrauensmann des Kirchenvorstands
Die Vertrauensfrau, der Vertrauensmann des Kirchenvorstands ist eine von diesem Gremium gewählte Kirchenvorsteherin bzw. Kirchenvorsteher. Zusammen mit dem bzw. der Vorsitzenden des Kirchenvorstands ist die Vertrauensfrau, der Vertrauensmann dafür verantwortlich, dass sich der Kirchenvorstand mit den ihm obliegenden Aufgaben befasst. Zu den Aufgaben der Vertrauensfrau bzw. des Vertrauensmannes gehört insbesondere die Vorbereitung der Sitzungen des Kirchenvorstandes zusammen mit dem/der Vorsitzenden.

 

Quelle:

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Presse- und Öffentlichkeitsreferat (PÖP)